KREISMUSIKSCHULE CARL ORFF NORDWESTMECKLENBURG
DEINE MUSIKSCHULE IN NWM

Häufig gestellte Fragen

Können wir ein Leihinstrument erhalten?

Ja. In begrenztem Rahmen stehen unseren AnfängerInnen gegen eine geringe Gebühr Leihinstrumente zur Verfügung, mit Ausnahme von Klavier, 4/4 Kontrabass, Verstärkertechnik und Schlagzeug. Bei einem späteren Instrumentenkauf stehen Ihnen unsere Lehrkräfte gerne beratend zur Verfügung. Sollte kein Leihinstrument in der passenden Größe verfügbar sein, berät Sie Ihr Fachlehrer über die Möglichkeiten, ein Instrument extern zu leihen. 


Ich oder mein Kind möchte nur am Ensemble-Unterricht teilnehmen – geht das?

Wenn Sie keinen Einzelunterricht in Anspruch nehmen, aber gerne in einem Musikschulensemble mitspielen möchten, dann ist das selbstverständlich möglich. In diesem Fall bezahlen Sie lediglich eine monatliche Ensemble-Gebühr. Hier können Sie sich über unsere vielen Ensembles informieren.

 

Wie oft sollte ich bzw. mein Kind üben?

Grundsätzlich sollte zumindest für 10 bis 15 Minuten täglich geübt werden. Bei weniger als drei bis vier Übeeinheiten pro Woche macht ein ernsthafter Instrumentalunterricht keinen Sinn. Je beständiger geübt wird, umso größer sind Erfolg und Spielfreude. In Phasen stärkerer Herausforderung, zum Beispiel vor Prüfungen in der Schule, kann die Zeit verkürzt werden.  Hier finden Sie unseren kleinen Übe-Wegweiser.


Wie kann ich mein Kind unterstützen, wenn ich selbst keine musikalischen Kenntnisse habe?

Idealerweise erhalten Sie die Motivation und Disziplin aufrecht. Sehr wichtig ist es, den musikalischen Aktivitäten Ihres Kindes Aufmerksamkeit, Wohlwollen und Interesse entgegenzubringen. Lassen Sie sich zuhause die gelernte Stücke vorspielen und die Unterrichtsinhalte erklären. Ihr Kind wird im Unterricht so vorbereitet, dass es zuhause selbst üben kann. Darüber hinaus dient jede Beschäftigung mit musikalischen Inhalten wie zum Beispiel der Besuch von Konzerten, das gemeinsame Anhören von Musik, das Entdecken der Geräusche in der Natur, Singen und Tanzen der musikalischen Weiterentwicklung Ihres Kindes. 


Wie kann ich Lehrkraft, Termin, Ort  oder das Unterrichtsfach wechseln?

Nach Absprache mit der Schulleitung kann ein Lehrer- oder Fächerwechsel vorgenommen werden. Bitte füllen Sie dafür das Formular Änderungsantrag aus. 


Wie kann ich kündigen und welche Kündigungsfrist gibt es?

Die Kündigung des Unterrichtsvertrags muss schriftlich oder per Mail an die Schulleitung erfolgen. Eine bloße Benachrichtigung des Fachlehrers reicht nicht aus. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung. Die Kündigungsfrist für Musikschulverträge beträgt zwei Monate zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres.


Gibt es eine Probezeit oder ist eine "Schnupperstunde" möglich?

Die Probezeit beträgt vier Unterrichtswochen ab dem ersten Unterrichtstermin. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit gekündigt werden. Probestunden bieten wir bei unseren Musikfesten und Veranstaltungen an.


Was kostet der Unterricht?

Die Kosten für den Unterricht sind von der Unterrichtsart abhängig. Die aktuell gültigen Unterrichtsgebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung.


Findet in den Ferien auch Unterricht statt?

Für öffentliche Musikschulen gilt der Ferienplan der allgemeinbildenden Schulen, somit findet in den Ferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht statt. 


Warum wird die Musikschulgebühr auch während der Schulferien abgebucht, obwohl in dieser Zeit kein Unterricht stattfindet?

Die Unterrichtsgebühren werden als Jahresentgelt zu 12 monatlichen Raten berechnet. So kann die Gebühr in monatlich gleichen Raten gezahlt werden, und es wird vermieden, dass jeden Monat eine neue Gebühr berechnet werden muss. Die Anzahl der Stunden und Höhe der Gebühren wird auf das Jahr umgelegt. Sie bezahlen also nicht in den Ferien umsonst, sondern außerhalb der Ferien etwas weniger, damit die Gebühr immer gleich bleibt. Das ist einfacher für Sie und für uns.


Muss ich abgesagte Stunden bezahlen?

Ja. Mit den Musikschullehrern wird ein fester Unterrichtstermin vereinbart. Ist ein Termin grundsätzlich nicht mehr möglich, vereinbaren Sie bitte eine neue regelmäßige Unterrichtsstunde.   


Was passiert, wenn die Lehrkraft die Stunde absagt?

Fällt Unterricht schulbedingt in mehr als zwei aufeinander folgenden Wochen aus, können die Gebühren ab der dritten Woche auf Antrag zurückerstattet werden.


Kann ich meinen Vertrag ruhenlassen?

Den Unterrichtsvertrag können Sie bei ernsthafter längerer Verhinderung wie zum Beispiel Krankheit mit Vorlage eines Nachweises aussetzen. Bitte reichen Sie einen entsprechenden formlosen Antrag bei der Schulleitung ein.  


Welche Erlass- und Fördermöglichkeiten gibt es?

Eine Familien- und Mehrfachermäßigung wird automatisch gewährt.  Auf Antrag wird Sozialermäßigung bis zu 50 % gewährt. Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket. Darüberhinaus gibt es die Begabten- und Leistungsförderung sowie Förderungen für die Studienvorbereitende Ausbildung. Genaues dazu findne Sie in der Satzung.


Wo finde ich die Kontonummer der Kreismusikschule zur Überweisung der Gebühren?

Die Bankverbindung des Landkreises Nordwestmecklenburg erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid. Bis dahin brauchen Sie nichts zu tun.

 
 
 
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